Das Vertretungskonzept der Schule sieht vor, dass nach Bekanntwerden des Ausfalls einer Lehrkraft in folgender Reihenfolge Maßnahmen zur Vertretung ergriffen
werden:
A Bei kurzzeitigem Stundenausfall (vorhersehbar und unvorhersehbar)
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Einsatz Pädagogischer Mitarbeiterinnen
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Begrenzter Einsatz von Lehrkräften (Plusstunden)
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Sternchenstunden:
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zu Beginn des Schuljahres teilt jede Klassenlehrkraft ihre Klasse in Dreier- oder Zweiergruppen ein, die bei Unterrichtsausfall auf die übrigen Klassen mit
einem Arbeitsauftrag verteilt werden.
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Die Bekanntgabe einer Sternchenstunde erfolgt durch die Lehrkraft/PM, die die Lerngruppe in der vorangehenden Stunde unterrichtet (Abweichungen s.
Vertretungsplan).
4. Zusammenlegung von Lerngruppen
B Bei längerfristigem Stundenausfall
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Aussetzen von Förderstunden, Teamstunden, Chor
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Verpflichtung von Lehrkräften zu Überschreitung der Unterrichtsverpflichtung/ vorübergehende Erhöhung von Verträgen (L. und PM), nach Absprache
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Stundenplanänderungen:
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Vorrangig sind die Hauptfächer, nach Möglichkeit von Lehrkräften, zu erteilen. Dabei sollen möglichst wenig personelle Wechsel stattfinden
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Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiter überwiegend in den Nebenfächern
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Vermeidung von Sternchenstunden
4. Zusammenlegung von Lerngruppen
C Bei Stundenausfällen über 6 Wochen
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Antrag auf Einstellung einer Vertretungslehrkraft (Feuerwehrlehrkraft)
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Stundenplanänderungen
Verantwortlichkeiten
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Fall A: Eine beurlaubte Lehrkraft bereitet den Unterricht vor und stellt die Materialien der vertretenden Lehrkraft/PM direkt oder über das Sekretariat zur
Verfügung. Eine erkrankte Lehrkraft stellt nach Möglichkeit die Materialien für den vorbereiteten Unterricht (bis zu 3 Tage) der vertretenden Lehrkraft/PM direkt oder über das Sekretariat zur
Verfügung. Liegen keine Unterrichtsvorbereitungen vor, stehen parallel unterrichtende Jahrgangskollegen und Fachlehrer beratend zur Seite. Ein qualitativer Unterricht in den Hauptfächern ist
aufrechtzuerhalten.
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Fall B und C: Die nach Stundenplanänderung eingesetzte Lehrkraft erteilt den Unterricht eigenverantwortlich nach den schuleigenen Lehrplänen, parallel
unterrichtende Jahrgangskollegen stehen beratend zur Seite.
Hinweise
Grundsätzlich kann im Anschluss an die zu vertretende/n Stunde/n nicht von Vollständigkeit und Perfektion ausgegangen werden. Bevor es zur Weiterarbeit kommt, muss
eine Kontrolle des Gelernten stattfinden.
Bei Fall A sollte auf Lernzielkontrollen verzichtet werden.
Stand 11.02.2019