Vertretungskonzept der Margret und Rolf Rettich - Schule

Das Vertretungskonzept der Schule sieht vor, dass nach Bekanntwerden des Ausfalls einer Lehrkraft in folgender Reihenfolge Maßnahmen zur Vertretung ergriffen werden:

 

A   Bei kurzzeitigem Stundenausfall (vorhersehbar und unvorhersehbar)

1.    Aussetzen von Förderstunden, Teamstunden, Chor

2.    Einsatz Pädagogischer Mitarbeiterinnen

3.    Einsatz von Lehrkräften (Plusstunden)

4.    Sternchenstunden
(zu Beginn des Schuljahres teilt jede Klassenlehrkraft ihre Klasse in Kleingruppen ein, die bei Unterrichtsausfall möglichst mit einem Arbeitsauftrag auf die übrigen Klassen verteilt werden)

         Die Bekanntgabe einer Sternchenstunde erfolgt durch die Lehrkraft/PM, die die Lerngruppe in der vorangehenden Stunde unterrichtet (Abweichungen s. Vertretungsplan).

         Die Aufsichtspflicht obliegt der Lehrkraft/PM, die in der entsprechenden Stunde in einer aufnehmenden Klasse eingesetzt ist (in der 2. Stunde bis zur Hofpause!).

         Arbeitsaufträge für eine Sternchenstunde sollten beschäftigend gewählt werden, sie sollten jedoch verzichtbar für die Weiterarbeit sein (Konzentrationsproblematik in der fremden Klasse, ggf. Teilnahme an Sport, VGS, Musik,…)

5.    Zusammenlegung von Lerngruppen

 

B   Bei längerfristigem Stundenausfall

1.    Aussetzen von Förderstunden, Teamstunden, Chor

2.    Verpflichtung von Lehrkräften zu Überschreitung der Unterrichtsverpflichtung/ vorübergehende Erhöhung von Verträgen (L. und PM), nach Absprache

3.    Stundenplanänderungen:

- Vorrangig sind die Hauptfächer, nach Möglichkeit von Lehrkräften, zu erteilen. Dabei sollen möglichst wenig personelle Wechsel stattfinden.

       - Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiter überwiegend in den Nebenfächern

       - Vermeidung von Sternchenstunden

4.    Zusammenlegung von Lerngruppen

 

C   Bei Stundenausfällen über 6 Wochen

1.    Antrag auf  Einstellung einer Vertretungslehrkraft (Feuerwehrlehrkraft)

2.    Stundenplanänderungen

 

Verantwortlichkeiten:

Fall A:   Eine beurlaubte Lehrkraft bereitet den Unterricht vor und stellt die Materialien der vertretenden Lehrkraft/PM direkt oder über das Sekretariat/SL zur Verfügung.

 

Eine erkrankte Lehrkraft stellt nach Möglichkeit die Materialien für den vorbereiteten Unterricht (bis zu 3 Tage) der vertretenden Lehrkraft/PM direkt oder über das Sekretariat/SL zur Verfügung.

 

Liegen keine Unterrichtsvorbereitungen vor, stehen parallel unterrichtende Jahrgangskollegen und Fachlehrkräfte beratend zur Seite. Ein qualitativer Unterricht in den Hauptfächern ist aufrechtzuerhalten.

 

Fall B und C:  Die nach Stundenplanänderung eingesetzte Lehrkraft erteilt den Unterricht eigenverantwortlich nach den schuleigenen Lehrplänen, parallel unterrichtende Jahrgangskollegen stehen beratend zur Seite.

 

Hinweise:

Grundsätzlich kann im Anschluss an die zu vertretende/n Stunde/n nicht von Vollständigkeit und Perfektion ausgegangen werden. Bevor es zur Weiterarbeit kommt, muss eine Kontrolle des Gelernten stattfinden.

Bei Fall A sollte auf Lernzielkontrollen verzichtet werden.

 

 

 

 

                          Stand 16.12.2022