Busaufsichten
Die 7.30 Uhr-Aufsicht schließt nach Betreten des Schulgebäudes die Eingangstür. Die 7.40 Uhr-Aufsicht öffnet die Eingangstür zum Eintritt frühestens direkt vor Ankunft des Busses oder lässt sie von Schüler*innen öffnen (falls dieser zu spät kommt, nach eigenem Ermessen). Sie schließt nach Ankunft der Buskinder das Hoftor und je nach Wetterlage ggf. die Eingangstür.
Die Aufsichtspflicht der 12.50 Uhr- und 15.10 Uhr-Aufsicht endet erst, wenn alle Kinder den Heimweg angetreten haben. Sollte es mittags zu Busausfällen kommen, wird der nächste Bus (13.10 Uhr) genutzt. Nach dem Ganztagsangebot bzw. im Notfall muss die Abholung durch Eltern organisiert werden. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften muss für mitfahrende Kinder ein mündliches Einverständnis der Eltern vorliegen.
Buskinder, die ausnahmsweise nicht mit dem Bus fahren sollen, müssen entweder rechtzeitig abgeholt werden oder benötigen einen Eintrag der Eltern im Schulplaner.
Hofpause
Der Unterricht wird pünktlich beendet. Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Klassenraum und schließt die Tür (Abschließen nicht erforderlich). Dies gilt ebenfalls, wenn Klassen aus den Fachräumen zurückkommen. Die Lehrkraft berät hinsichtlich benötigter Kleidung, um ein späteres Hineinlaufen zu vermeiden.
Die Türen werden zu Beginn der Pause aufgestellt (vorne: Schultür und Notausgangstür vom Milchgang wg. Toilettennutzung; hinten: Pausenhallentür).
Alle Schüler*innen verbringen die Hofpausen auf dem Außengelände. Dienstags, mittwochs und donnerstags dürfen die Schüler*innen den Schulhof zu Beginn der Pause selbst wählen (vorne oder hinten). Während der Pause ist ein Wechsel der Höfe nicht möglich. Montags und freitags steht den Schüler*innen nur der hintere Schulhof zur Verfügung.
Eine Lehrkraft beaufsichtigt die Schülerschaft, indem sie sich kontinuierlich und sichtbar auf dem Gelände bewegt. Die Aufsichtsführung ist durch den aktuellen Aufsichtsplan-/ Vertretungsplan geregelt.
Das Nachholen von Aufgaben sollte nicht in Pausen stattfinden. Sollte es dennoch unvermeidbar sein, müssen beteiligte Schüler*innen beaufsichtigt werden. Jede Lehrkraft/PM fühlt sich verantwortlich, Schüler*innen, die sich nach Pausenbeginn im Schulgebäude befinden, anzusprechen und hinauszuschicken.
Bei Konfliktklärungen stehen die Schulsozialarbeiterin, Frau Witte, und die Streitschlichter*innen in den jeweiligen Räumen zur Verfügung. Hierfür ist ein Betreten des Schulgebäudes nach Abmeldung bei der Aufsicht ausnahmesweise erlaubt.
Toilettengänge zeigen die Schüler*innen der Aufsicht ebenfalls an (Toilettennutzung vorderer Hof: im Milchgang; hinterer Hof: in der Pausenhalle).
Die Spielzeugausleihe auf dem hinteren Hof wird von den 4. Klassen im Wechsel organisiert. Um ein Spielgerät ausleihen zu können, muss ein Kind seine eigene
Namensklammer abgeben, diese wird entsprechend an die Übersichtskarte geklammert und bei Rückgabe des Gerätes zurückgegeben.
Fußbälle dürfen nur auf dem vorderen Hof genutzt werden und können ebenfalls mit einer Namensklammer ausgeliehen werden (Flur Schulsozialarbeiterin). Sollten am Ende der Hofpause Klammern übrig
bleiben, werden sie bis zur Abgabe oder Klärung im Spielhaus/bei Frau Witte aufbewahrt, ggf. ist die Klassenlehrkraft um Hilfe zu bitten.
Circa 3-5 Minuten vor Pausenende klatscht die Aufsicht ab. Nach einer angemessenen Rückgabezeit der Spielgeräte auf dem hinteren Hof sorgt die Aufsicht für das ordnungsgemäße Abschließen des Spielhauses und verlässt als Letzte pünktlich vor Stundenbeginn den Schulhof und schließt je nach Wetterlage ggf. die Schultür bzw. die Pausenhallentür.
Regenpause
Trifft die verantwortliche Aufsicht die Entscheidung für eine Regenpause, sorgt sie zeitnah für die Betätigung des Gongs im Sekretariat.
Eine Regenpause verbringen die Schüler*innen mit ihnen bekannten, sinnvollen Beschäftigungen in ihrem Klassenraum.
Pro Flur gibt es eine Aufsicht, die durch den Aufsichtsplan geregelt ist (Mo, Fr: 1. Aufsicht - Flur unten, 2. Aufsicht - Flur oben; Di, Mi, Do: Aufsicht hinterer Hof - Flur unten, Aufsicht
vorderer Hof - Flur oben; Klasse 2 individuelle Lösung).
Kinder, die zur Toilette müssen, melden sich bei der Fluraufsicht ab und wieder an. Diese achtet auf eine überschaubare Anzahl.
Verletzungen, Unfälle oder Erkrankungen
Verletzte oder erkrankte Schüler*innen werden ggf. mit einem gesunden Kind zum Sekretariat/ Lehrerzimmer geschickt. Dort werden kleinere Verletzungen versorgt, bzw. bei größeren Verletzungen oder spontanen Erkrankungen über eine mögliche Abholung entschieden und die Eltern zwecks Abholung kontaktiert.
Sobald die Abholung organisiert ist, wartet das abzuholende Kind auf der Bank vor dem Sekretariat.
Stand 14.07.2022
Über die Wurzel kommt die Kraft zur Krone
Margret und Rolf Rettich-Schule
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