Pausen- und Aufsichtskonzept der Margret und Rolf Rettich - Schule

Busaufsichten

Die 7.30 Uhr-Aufsicht schließt nach Betreten des Schulgebäudes die Eingangstür. Die 7.40 Uhr-Aufsicht öffnet die Eingangstür zum Eintritt frühestens direkt vor Ankunft des Busses oder lässt sie von Schüler*innen öffnen (falls dieser zu spät kommt, nach eigenem Ermessen). Sie schließt nach Ankunft der Buskinder das Hoftor und je nach Wetterlage ggf. die Eingangstür.

 

Die Aufsichtspflicht der 12.50 Uhr- und 15.10 Uhr-Aufsicht endet erst, wenn alle Kinder den Heimweg angetreten haben. Sollte es mittags zu Busausfällen kommen, wird der nächste Bus (13.10 Uhr) genutzt. Nach dem Ganztagsangebot bzw. im Notfall muss die Abholung durch Eltern organisiert werden. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften muss für mitfahrende Kinder ein Einverständnis der Eltern vorliegen.

 

Buskinder, die ausnahmsweise nicht mit dem Bus fahren sollen, müssen entweder rechtzeitig abgeholt werden oder benötigen einen Eintrag der Eltern im Schulplaner.

 

Hofpause

Der Unterricht wird pünktlich beendet. Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Klassenraum und schließt die Tür (Abschließen nicht erforderlich). Dies gilt ebenfalls, wenn Klassen aus den Fachräumen zurückkommen (Abschließen erforderlich). Die Lehrkraft berät hinsichtlich benötigter Kleidung, um ein späteres Hineinlaufen zu vermeiden. 

 

Die Türen werden zu Beginn der Pause aufgestellt.

 

Alle Schüler*innen verbringen die Hofpausen auf dem hinteren Hof.

 

Eine Lehrkraft beaufsichtigt die Schülerschaft, indem sie sich kontinuierlich und sichtbar auf dem Gelände bewegt. Die Aufsichtsführung ist durch den aktuellen Aufsichtsplan-/ Vertretungsplan geregelt.

 

Das Nachholen von Aufgaben sollte nicht in Pausen stattfinden. Sollte es dennoch unvermeidbar sein, müssen beteiligte Schüler*innen beaufsichtigt werden. Jede Lehrkraft/PM fühlt sich verantwortlich, Schüler*innen, die sich nach Pausenbeginn im Schulgebäude befinden, anzusprechen und hinauszuschicken.

 

Bei Konfliktklärungen stehen die Schulsozialarbeiterin, Frau Witte, und die Streitschlichter*innen in den jeweiligen Räumen zur Verfügung. Hierfür ist ein Betreten des Schulgebäudes nach Abmeldung bei der Aufsicht ausnahmsweise erlaubt.

Toilettengänge zeigen die Schüler*innen der Aufsicht ebenfalls an (Toiletten in der Pausenhalle nutzen).

 

Die Spielzeugausleihe auf dem hinteren Hof wird von den 4. Klassen im Wechsel organisiert. Um ein Spielgerät ausleihen zu können, muss ein Kind seine eigene Namensklammer abgeben, diese wird entsprechend an die Übersichtskarte geklammert und bei Rückgabe des Gerätes zurückgegeben.
Fußball gespielt werden darf nur an den Toren mit dem entsprechenden Ball. Das "Fußball-Set" kann ebenfalls mit einer Namensklammer ausgeliehen werden.

 

Die Pausenaufsicht entscheidet, ob der Rasen bespielbar ist. Die Pausenaufsicht beendet das Fußballspiel, falls es unfair zugeht oder Streit nicht schlichtbar ist.

 

Bei Bedarf können nach Absprache mit dem Kinderparlament und in einer DB Fußball-Tage/-Pausen festgelegt werden. Aktuell geltende Regeln werden über die bekannten Wege (Klassenrat, DB etc.) mitgeteilt.

 

Sollten am Ende der Pause Klammern übrigbleiben, werden sie bis zur Abgabe oder Klärung im Spielhaus/bei Frau Witte aufbewahrt, ggf. ist die Klassenlehrkraft um Hilfe zu bitten.

 

Das Betreten der Weitsprunganlage ist nur in beaufsichtigen Unterrichtssituationen erlaubt. Es ist den Schüler*innen untersagt, an Ästen zu hangeln und auf Bäume zu klettern. Weiterhin ist es nicht erlaubt, Früchte von Bäumen und Sträuchern zu verzehren

(ggf. Unkenntnis von Allergien etc.).

 

Circa 3-5 Minuten vor Pausenende klatscht die Aufsicht ab. Nach einer angemessenen Rückgabezeit der Spielgeräte sorgt die Aufsicht für das ordnungsgemäße Abschließen des Spielhauses und verlässt als Letzte pünktlich vor Stundenbeginn den Schulhof und schließt je nach Wetterlage ggf. die Pausenhallentür. 

 

Regenpause

Nach Möglichkeit sollten die Schüler*innen immer hinausgehen. Trifft die verantwortliche Aufsicht jedoch die Entscheidung für eine Regenpause, sorgt sie zeitnah für die Betätigung des Gongs im Sekretariat.


Eine Regenpause verbringen die Schüler*innen mit ihnen bekannten, sinnvollen Beschäftigungen in ihrem Klassenraum (jährliche Wiederholung zum Schuljahresbeginn im Klassenrat).


Pro Flur gibt es eine Aufsicht. Die laut Aufsichts-/Vertretungsplan eingesetzte Person beaufsichtigt die oberen Klassen (z.Zt. 2. Jg. und 4b). In den Räumen unten (z.Zt. 3. Jg.und 4a) und vorne (z.Zt. 1. Jg.) bleibt nach Abpsrache einer derjenigen, der in der 2. bzw. 4. Stunde Unterricht gehabt hat. Bei Bedarf unterstützt Frau Witte.

 

Kinder, die zur Toilette müssen, melden sich bei der Fluraufsicht ab und wieder an. Diese achtet auf eine überschaubare Anzahl.

 

Verletzungen, Unfälle oder Erkrankungen

Verletzte oder erkrankte Schüler*innen werden ggf. mit einem gesunden Kind zum Sekretariat/ Lehrerzimmer geschickt. Dort werden kleinere Verletzungen versorgt, bzw. bei größeren Verletzungen oder spontanen Erkrankungen über eine mögliche Abholung entschieden und die Eltern zwecks Abholung kontaktiert.

 

Sobald die Abholung organisiert ist, wartet das abzuholende Kind auf der Bank vor dem Sekretariat.

 

Toilettengänge während des Unterrichts

Die Schüler*innen dürfen während des Unterrichts einzeln gemäß klasseninternern Absprachen die Toilette besuchen. In Klasse 3 und 4 sollte darauf hingewirkt werden, dass die Pausen genutzt werden. Schüler*innen, die mehrfach am Tag während des Unterrichts zur Toilette gehen oder auffällig lange unterwegs sind, werden wahrgenommen und das Verhalten

(evtl. Vermeidungsstrategie) wird, ggf. auch mit den Eltern, besprochen.

 

Stand 06.11.2023