Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden. Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule“
Ebene 1 - Diskriminierung identifizieren und aufdecken
Zu Beginn eines Kalenderjahres wird die Umfrage zu diskriminierendem Verhalten regelmäßig durchgeführt, um das bestehende Konzept bzw. Beschwerdeverfahren zu evaluieren. Durch regelmäßige Gespräche werden Raum und Zeit für die Identifikation und zum Aufdecken von Diskriminierung geschaffen. Die Anlaufstellen dafür sind: Schulsozialarbeiterin/ Streitschlichter*innen/ Klassenrat/ Kinderparlament/ Klassenlehrkraft bzw. GT-Gruppenleitung/ Schulleitung. Außerdem soll das Beschwerdeverfahren, welches in Ebene 3 ausführlich beschrieben wird, von allen der Grundschule angehörigen Personen genutzt werden, um Diskriminierung im Ansatz entgegenzuwirken.
Ebene 2 - Prävention
Das Lehrpersonal soll durch Schulungen und Fortbildungen zum Thema Diskriminierung auf dem neuesten Stand gehalten und sensibilisiert werden (Bsp.: Diversitätssensible Bildung/ Vedab). Klassentrainings für Schüler*innen werden in allen Klassen durch die Sozialpädagogin durchgeführt. Die Schüler*innen erhalten die Chance, ihre Sozialkompetenzen auszubilden und weiterzuentwickeln. Ein Klassentraining ist verpflichtend pro Klasse im Schuljahr. Es können nach Bedarf mehrere Klassentrainings in Anspruch genommen werden. Die Streitschlichterausbildung ist ein weiterer Baustein, um Schüler*innen für diskriminierendes Verhalten zu sensibilisieren. Die Sozialarbeiterin stellt dem Kollegium Informationen zum Thema Diskriminierung zur Verfügung und schafft Beratungsangebote.
Die Vielfalt an der Grundschule wird u.a. durch Arbeitsgemeinschaften und Angebote im Ganztag gefördert. Hierzu wird die Diversität von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Hausmeister ausgeschöpft. Im Ganztagsangebot bieten jahrgangsgemischte Gruppen sowie die Lern- und Übungszeit Potenzial für Diversität. Zur Begrüßung/Verabschiedung oder in Form von Liedern werden die Kinder für diverse Sprachen der Welt sensibilisiert. Den an unserer Schule, aber auch in der Welt vorkommenden Kulturen, Religionen und Weltanschauungen wird Raum gegeben. Weiterhin werden fächerbezogenen Kompetenzen, wie bsp. in Sport, Kunst, Musik, Lesen die Möglichkeit zur Auslebung gegeben.
Ebene 3 - Intervention
Ansprechpersonen bei Diskriminierungen werden regelmäßig benannt (Streitschlichter*innen, Klassenlehrkräfte, Sozialpädagogin,…).
Zusätzlich wird das Beschwerdeverfahren zu Beginn des Schuljahres vorgestellt. Es gilt für die gesamte Schulgemeinschaft und bedeutet, dass Opfer und Beschuldigte/r Schüler*innen, Lehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiterinnen, Hausmeister und Sekretärin sein können. Für das Beschwerdeverfahren sind in jedem Klassenraum orangefarbene Beschwerdezettel an einer zentralen Stelle platziert. Diese können ausgefüllt in den Briefkasten des Raums 004 (Sozialpädagogin) geworfen werden. Die Zettel können zum Ausfüllen auch mit nach Hause genommen werden.
Damit wird die Errichtung einer externen unabhängigen Beschwerdestelle geschaffen. In die Mediation und Schlichtung sind verschiedene Personen involviert (siehe folgende Schritte).
1. Meldung eines Vorfalls auf einem Zettel -> Briefkasten Sozialpädagogin
(vorgefertigte Zettel: Name, Klasse, Datum, Beschuldigte/r; ankreuzen lt. Umfrage und Linie für etwas Eigenes; Gespräch ja/nein)
2. Sozialpädagogin liest und entscheidet, wie es weitergeht (muss jemand eingeschaltet werden? Streitschlichter*innen, Klassenlehrkraft, SL; wird Unterstützung benötigt?).
3. Sozialpädagogin lädt ggf. zum Gespräch ein.
4. Nach dem Gespräch mit dem Opfer wird die/der Beschuldigte konfrontiert. Bei Nutzung des Beschwerdeverfahrens werden die Beschwerdezettel nach Beschuldigten geordnet und pro Schuljahr gesammelt.
5. Nach spätestens 3 Zetteln wird ein Gespräch zwischen der Sozialpädagogin, der/dem Beschuldigten sowie der Klassenlehrkraft geführt (fällt weg, falls Beschuldigte/r ein/e Mitarbeiter/in ist).
Beim 4. Zettel folgt ein Gespräch mit der/dem Beschuldigten, den Eltern, der Klassenlehrkraft, der Sozialpädagogin oder der Schulleitung.
Falls die/der Beschuldigte ein/e Mitarbeiter/in ist, folgt mit dem 4. Zettel ein Gespräch zwischen Beschuldigter/m und der Schulleitung.
In diesem Gespräch wird ein Diskriminierungsverbot erteilt und Konsequenzen besprochen.
7. Klassenkonferenz (fällt weg, falls die/der Beschuldigte ein/e Mitarbeiter/in ist).
Ebene 4 – Institutionalisierung von Maßnahmen gegen Diskriminierung
Ein Diskriminierungsverbot und damit verbundene Konsequenzen werden bei der Einführung des Beschwerdeverfahrens benannt und regelmäßig wiederholt. Ein entsprechender Leitsatz für das Leitbild der Schule wird formuliert. Ergänzend werden verpflichtende Antidiskriminierungsschulungen für die Schulgemeinschaft wahrgenommen (s. Ebene 2).
In die schuleigenen Arbeitspläne (Querschnittsthema) werden folgende Punkte hinzugefügt:
- Der Unterricht wird auf die Vielfalt der SuS hin geplant.
- Der Unterricht entwickelt ein positives Verständnis von Unterschieden.
- Bewertung erfolgt für alle SuS in leistungsförderlicher Form.
Beschwerdezettel Diskriminierung
Stand 01.08.2024
Margret und Rolf Rettich-Schule
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