Förder- und Forder-Konzepte

5. Förder und Forderkonzept                                              01.2018

 

 

0. Bezug zum Leitbild der Schule

 

„Nur über die Wurzel kommt die Kraft zur Krone“

 

Kinder kommen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernerfahrungen in die Schule. Sie in ihrer Unterschiedlichkeit sowie Individualität zu respektieren, stellt für uns als pädagogische Grundhaltung eine Selbstverständlichkeit dar.

 

Unter unserem Leitgedanken „Nur über die Wurzel kommt die Kraft zur Krone“ nehmen wir jedes Kind in seiner Persönlichkeit an und fördern und fordern unsere Schüler durch qualifizierte Angebote, um sie mit erworbenem Grundlagenwissen und individuellen Kompetenzen auf eine selbständige Lebensführung vorzubereiten.

 

 

1. Allgemeines

 

Der Unterricht richtet sich grundsätzlich am individuellen Entwicklungsstand, an den individuellen

Begabungen und Neigungen und an bestehenden oder sich abzeichnenden Lernerfolgen und -Problemen jeder Schülerin und jedes Schülers aus. Der Heterogenität einer Lerngruppe wird mit einem differenzierenden und individualisierenden Unterricht entsprochen. Die Gestaltung der Lernprozesse orientiert sich somit an der individuellen Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie an der Lernsituation der jeweiligen Lerngruppe und an den erwarteten Kompetenzen. Hierbei gilt es, das Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude der Schülerinnen und Schüler zu stärken. (Erlass die Arbeit in der Grundschule, Stand 01.08.2017)

 

Der Auswahl geeigneter Sozialformen sowie Unterrichtsformen und -verfahren, die einen

systematischen Kompetenzerwerb ermöglichen, kommt große Bedeutung zu. (Erlass die Arbeit in der Grundschule, Stand 01.08.2017)

Wie im Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ verankert, hat jedes Kind grundsätzlich Anspruch auf optimale Förderung bzw. Forderung. Aus diesem Grund engagiert sich die Grundschule Vordorf in den verschiedensten Bereichen des Lernspektrums, um alle Kinder dort abzuholen, wo sie stehen und Ihnen unterstützend auf ihrem weiteren Entwicklungsweg zur Seite zu stehen.

 

 

2. Binnendifferenzierung im Klassenverband

 

Bereits der Unterricht im Klassenverband bietet vielfältige Möglichkeiten der Förderung und Forderung:

 

- individualisierende Lernangebote

 

- Reduzierung des Umfangs

 

- individuelle Arbeitszeiten

 

- verschiedene Anspruchsniveaus

 

- Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler in Partner – oder Gruppenarbeit (u.a. Think-

 

Pair- Share-Methode)

 

- individuelle Fördermaßnahmen durch offene Unterrichtsformen (z.B. Stationen oder

 

Werkstattarbeit; Tagesplan/ Wochenplanarbeit etc.)

 

In einigen Fällen reicht jedoch der reguläre Unterricht trotz seiner Bemühungen um differenzierte

Förderung und Forderung nicht aus, um die individuellen Lernschwächen oder Lernrückstände der

unterschiedlichsten Art auszugleichen.

Gehen wir davon aus, dass einige Kinder an vielen Stellen des Lernprozesses die besondere Unterstützung eines Lehrers/einer Lehrerin brauchen, genügt es leider oft nicht, Material zur Förderung zusammenzustellen oder besondere Methoden auszuwählen, mit denen diese Kinder allein arbeiten können. Viele Inhalte, die im Regelunterricht erarbeitet wurden, haben sie (noch) nicht erlernt und sind häufig weniger als der Rest in der Lage, sich allein etwas zu erschließen. Auf der anderen Seite des Leistungsspektrums gelingt es auch Kindern mit höherer Begabung nicht durchgehend selbständig, sich neue Lernbereich über längere Phasen hinweg allein zu erschließen oder Aufgaben mit erhöhter Anforderung ohne Impulse von außen zu lösen.

 

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förder-/ und Forderbedarf sind deshalb häufig auf die

Unterstützung, Begleitung und die Rückmeldung einer Lehrperson angewiesen. Folgende Schwerpunkte werden daher unterstützend zu den Differenzierungsmaßnahmen während des Unterrichts an unserer Schule gefördert und gefordert:

 

3.1 Schwerpunktsetzung

 

Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Kinder mit

 

- Lese- Rechtschreibproblemen

 

- Unsicherheiten bei Sprachkenntnissen

 

- besonderen Schwächen in Bereichen der Mathematik

 

- Konzentrationsschwierigkeiten

 

- Wahrnehmungsstörungen

 

- Problemen in der Feinmotorik

 

- Auffälligkeiten in der Grobmotorik

 

- Unsicherheiten bei Basiskompetenzen (Rhythmus, Orientierung, Lern- und Arbeitstechniken…)

 

- Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion mit anderen

 

- überdurchschnittlichen Begabungen

 

- im Bereich der deutschen Sprache

 

- bei naturwissenschaftlichen Themen

 

- im Bereich der Mathematik sowie bei logischen Zusammenhängen

 

 

3.2 Umsetzung des Konzepts

 

Die Förderung bzw. Forderung erfolgt grundsätzlich so wie oben beschrieben innerhalb des Klassenverbandes.

 

Zusätzlich, ergänzend bzw. aufbauend wird in einzelnen Förderbändern in der 0. Stunde vor dem

Unterricht, in speziell eingerichteten Gruppen im Ganztagsbereich sowie durch eine mögliche

Doppelbesetzung bzw. zusätzliche Lehrkraft für zwei Klassen eines Jahrgangs (bei ausreichender Lehrerversorgung) Förder- bzw. Forderunterricht erteilt.

 

3.3 Bedarf an Förder- und Forderunterricht sowie deren Umsetzung

 

Jede Förderung und Forderung bedeutet für uns auch die Stärkung der Persönlichkeit, des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls. Leistungsfreude und Leistungswille sollen gestärkt werden durch ermutigende Hilfestellung, Wecken von Interessen, Stärken von Kompetenzen sowie durch Erweiterung der Kooperationsfähigkeit.

 

 

4. DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

 

Bei neu zugewanderten Schülern ohne Deutschkenntnisse geht es primär darum, unter Einbeziehung

 

ihrer sprachlichen und kulturellen Kompetenzen ein Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen.

 

Dabei ist nicht nur der Bereich des Deutschunterrichts angesprochen, sondern vielmehr alle Fächer

 

sowie Angebote der Schule. Je nach Lernstand ist entsprechender Bedarf vorhanden, der jährlich bei

 

der Landesschulbehörde in der jeweiligen Organisationsform beantragt wird.

 

5. Sonderpädagogische Grundversorgung sowie Maßnahmen bei sonderpädagogischen

Förderbedarf

 

Der schulische Lernort für alle Kinder im Primarbereich ohne oder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache ist die Grundschule. Von den Förderschulen werden für die Förderung von Schülern mit festgestelltem Unterstützungsbedarf oder zur Prävention dauerhaft zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung zur Verfügung gestellt (Sonderpädagogische Grundversorgung).

Mit der Sonderpädagogischen Grundversorgung wird eine wohnortnahe Beschulung, die Passung sonderpädagogischer Hilfen als auch eine frühzeitige Förderung (Prävention) ermöglicht. Pro Grundschulklasse sind zwei Förderschullehrerstunden wöchentlich vorgesehen, die je nach Versorgung erteilt werden können. In diese Grundversorgung fällt ebenfalls die Förderung des festgestellten Förderbedarfs Sprache.
Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf für die Schwerpunkte Hören, Sehen, KME oder geistige Entwicklung erfolgt eine weitere Zuweisung von Förderstunden über die Grundversorgung hinaus.

Diese werden von Förderschullehrern der unterschiedlichen Förderschulen über den mobilen Dienst erteilt (siehe Kooperationen).