10. Grundsätze zur Verwendung des Schulbudgets
Der Margret und Rolf Rettich-Schule stehen
1.) Gelder des Schulträgers, der Samtgemeinde Papenteich und
2.) der Landesschulbehörde, Abt. Braunschweig zur Verfügung.
Beide Institutionen stellen Gelder für das Kalenderjahr, nicht für das Schuljahr bereit.
Der Schulvorstand bzw. die Gesamtkonferenz entscheidet über die Verwendung der Haushaltsmittel; der Schulleiter trägt jedoch die Gesamtverantwortung.
1. Gelder des Schulträgers im Kalenderjahr
Die SG Papenteich als Schulträger legt in ihrem Haushaltsplan die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Schulen fest. Der augenblickliche Verteilerschlüssel wird folgendermaßen berechnet:
Schülerzahl x 57€ = Jahresansatz.
Der Jahreshaushalt der SG Papenteich umfasst den
1.1 Verwaltungshaushalt und den
1.2 Vermögenshaushalt
1.1 Verwaltungshaushalt
Da Positionen wie Telefon- und Portogebühren sowie Kopiererkosten, etc. gebunden sind, kann die Schule nur über folgende Haushaltsstellen frei verfügen:
5200: Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
5800: Lehr- und Unterrichtsmittel
Über die Grundsätze der Verwendung dieser Gelder wird 1 bis 2-mal im Jahr im Rahmen einer Gesamtkonferenz entschieden. Die Fachleitungen sammeln Anschaffungswünsche und tragen diese der Gesamtkonferenz vor.
5903: Sonstige Sachausgaben
Mittel für innovative Projekte, wie z.B. die Hausaufgabenhilfe werden unter dieser Haushaltsstelle beim Schulausschuss beantragt. Ab September 2007 wird eine neutrale Kommission die eingereichten Projekte sichten und dem Schulausschuss die getroffene Wahl empfehlen.
1.2 Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt umfasst Aufgaben für
einen Teil-Gebäude-, Sporthallen- oder Schulhofneubau
die Erhaltung und Renovierung des Schulgebäudes, der Sporthalle sowie des Schulgeländes
Schulmodelle oder Projekte, deren Kosten den Verwaltungshaushalt übersteigen
Mobiliar zur Neueinrichtung einer weiteren Klasse (AUR) oder anderer Funktionsräume
1.3 Allgemeines
Insgesamt ist die Schule bemüht, durch effiziente und rationelle Verwendung der Mittel Freiräume für schulinterne Schwerpunktsetzung zu gewinnen. Dabei werden auch die Schüler angehalten, durch einen sinnvollen Umgang mit Energien, durch Sauberhalten der Räumlichkeiten und pfleglichen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Lehrmitteln die Kosten möglichst zu minimieren, um damit Mittel für sinnvolle Anschaffungen zu erwirtschaften.
1.4 Förderverein
Eine erhebliche finanzielle Unterstützung erfährt die Margret und Rolf Rettich-Schule durch den Förderverein. Über Anschaffungswünsche wird im Rahmen der geltenden Satzung und vorhandener Geldmittel entschieden.
2. Gelder der Landesschulbehörde, Abteilung Braunschweig
Seitens des Finanzministeriums des Landes Niedersachsen werden für die Landesschulbehörde und deren Schulen Gelder für folgende Zwecke bereitgestellt:
2.1 Reisekosten für Lehrkräfte bei Klassenfahrten, Exkursionen, etc..
2.2 Gelder für pädagogische Klausurtagungen oder
2.3 Sonstiges (z.B. Erste-Hilfe-Lehrgänge für Lehrkräfte)